Zum jetzigen Zeitpunkt können alle EU-Bürger ohne Visum nach Neuseeland einreisen. Dies ändert sich zwar nicht, allerdings wünscht das Land jetzt zusätzlich eine elektronische Einreisegenehmigung. Diese Genehmigung müssen alle die Einreisen möchten ab dem 1. Oktober 2021 beantragen. Reisende aus der Schweiz und weiteren Ländern in Nordamerika, Asien und Ozeanien müssen die gleichen Bedingungen einhalten.
Die Abkürzung für die elektronische Einreisegenehmigung nennt sich (ETA). Sie kann entweder über die Website von Immigration NZ heruntergeladen werden oder aber auch über eine besondere App ab dem 1. Juli 2021 geladen werden. Zu beachten ist allerdings, dass man diese laut Empfehlungen mindestens 72 Stunden vor dem Antritt der Reise beantragen sollte.
Laut Aussagen soll das Ausfüllen des Antrags nur maximal 10 Minuten dauern. Laut den neuseeländischen Behörden werden die gewünschten Papiere meist sofort ausgestellt. Nach der Ausstellung gilt sie für beliebig viele Einreisen innerhalb von zwei Jahren. Allerdings darf dabei eine maximale Aufenthaltsdauer von jeweils 90 Tagen nicht überschritten werden.
Natürlich sind diese neuen Bedingungen für die Einreisenden nicht umsonst. Für den Antrag über die App muss man 9 Neuseeländische Dollar (ca. 5,50 Euro) bezahlen und für den Antrag über die Website sogar 12 Neuseeländische Dollar (ca. 7,30 Euro). Mit der Beantragung der ETA führt Neuseeland allerdings noch eine weitere Abgabe für ausländische Touristen ein, welche in der Höhe von 35 Dollar (etwa 21 Euro) direkt mit abgerechnet wird.
Diese Sonderaufwendung nennt sich „International Visitor Conservation & Tourism Levy” (IVL) und gilt genauso wie die ETA für zwei Jahre. Das Geld soll dem Erhalt, dem Ausbau und der Modernisierung der touristischen Infrastruktur in ganz Neuseeland zugutekommen. Bis 30. September wird die Einreiseerlaubnis noch direkt bei der Ankunft erteilt. Für den Aufenthalt sind ein Rück- oder Weiterflugticket und der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel notwendig.